Sicherheitsdienstleister

Der Alltag als professioneller Sicherheitsmitarbeiter ist anstrengend und nicht immer ungefährlich. Eines der entscheidenden Probleme in diesem Gewerbe ist, dass der Staat im § 34a GewO die Zugangsvoraussetzungen, um im privaten Sicherheitssektor tätig werden zu dürfen, auf ein lächerliches Minimum festlegt. Sowohl das 40-stündige Unterrichtungsverfahren, als auch die Sachkundeprüfung sorgen höchstens dafür, dass Mitarbeiter zum Ausüben ihrer Tätigkeit zwar  berechtigt, keinesfalls aber qualifiziert sind. Die Tatsache, dass bis hoch zum Meister für Schutz und Sicherheit nur Theoriewissen abverlangt wird und keine praktische Prüfung abgelegt werden muss, macht es nicht gerade besser. Wir geben Ihnen praxistaugliches Rüstzeug an die Hand, um Ihre Dienstdurchführung so sicher wie möglich zu gestalten und bieten folgende Module an:

Klicken Sie einfach auf das jeweilige Modul, um nähere Informationen zu erhalten.



Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir darauf verzichten, Preise, Lehrgangsdauer- und Organisation auf unserer Website zu veröffentlichen. Jeder Auftraggeber wird von uns individuell betreut und wir erstellen ein speziell auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.